Wochenend Angebot für Hüpfburgen Selbstabholer : Wenn Sie freitags abholen
und montags zurückbringen,
zahlen Sie nur einen Tagesmietpreis für das ganze Wochenende.
Sonst am 1.Tag den Tagesmietpreis und jeder weitere Tag 50 %
Schlechtwetter Garantie !!!
Sie können bei uns 24std. vor dem Termin wegen schlechtem Wetter kostenlos Stornieren oder verschieben..
Eine Lieferung kostet bis 15km von uns 39€. Jeder weitere km 1€.
Ein weiterer Miettag wird mit 50% des Tagesmietpreises berechnet.
Ein Auf und Abbau kann für 49€ zusätzlich zur Lieferung gebucht werden.
Unsere Leihprodukte
Wir vermieten alles was zu einer perfekten Party gehört.
Hüpfburg Double Fun
Maße: ca. 4,0m x 5,8m x 3,6m (L x B x H)
Double Fun Hüpfburg – Doppelt so viel Spaß für deine Veranstaltung!
Mach deine nächste Feier zu einem unvergesslichen Erlebnis mit unserer Double Fun Hüpfburg! Diese aufregende Hüpfburg bietet nicht nur jede Menge Platz zum Hüpfen, sondern auch zwei Rutschen für noch mehr Action und Spaß. Ideal für kleine Wettkämpfe und fröhliche Stunden!
Details zur Double Fun Hüpfburg:
- Maße: ca. 4,0 m (L) x 5,8 m (B) x 3,6 m (H)
- Perfekt für kleine Abenteurer!
Preise und Konditionen:
- Alle Preise verstehen sich als Tagespreise zum Abholen.
- Eine Lieferung im Umkreis von 15 km um Brühl kostet 39 €.
- Jeder weitere Kilometer wird mit 1 € berechnet.
- Den Auf- und Abbau kannst du für 49 € zur Lieferung dazu buchen.
Bitte beachte, dass bei jeder Abholung oder Lieferung pro Mietgerät eine Kaution von 100 € in bar fällig wird. Diese wird bei Einhaltung der AGBs bei der Rückgabe selbstverständlich zurückgegeben.
Miete noch heute unsere Double Fun Hüpfburg und sorge für strahlende Kinderaugen auf deiner Veranstaltung! Kontaktiere uns für weitere Informationen und Buchungen. Wir freuen uns darauf, dir zu helfen!
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hüpfburgen Gärtner Brühl
Geltungsbereich/Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Mieter und dem Hüpfburgen Gärtner Brühl; die Hüpfburgen Gärtner Brühl wird vertreten durch Christoph Gärtner Bonnstr.313 in 50321 Brühl.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die im Auftrag/Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände oder näher bezeichneten Artikel.Aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gehen die Zeiten für Anlieferung, Abbau, Veranstaltungstag und Ort, Veranstaltungsdauer sowie anfallenden Kosten und Sonderleistungen hervor.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande.Alle Absprachen sowie Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Zahlungsbedingungen
Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:
Bei Anmietung einer unserer Attraktionsgeräten ist der hierfür fällige Betrag bei Lieferung der Ware in bar zu bezahlen. Bei Lieferung kassiert der Fahrer den fälligen Betrag direkt vor Ort in bar. Des Weiteren ist ebenfalls die vereinbarte Kaution in Höhe von 100,00 Euro fällig. Diese wird bei Vertragsende und nach Feststellung des intakten Spielgerätes wieder an den Mieter erstattet.
Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, wird die Hüpfburgen Gärtner Brühl wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Mieters vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.
Rücktritt des Vermieters
In folgenden Fällen ist die Hüpfburgen Gärtner Brühl berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten:
nicht Einhaltung der Zahlungsvereinbarung,
ungeeigneter Veranstaltungsort,
ungeeignetes Aufsichtspersonal,
ungenügender Versicherungsschutz oder
ungeeignete Wetterbedingungen.
Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.Dies ist nur in schriftlicher Form möglich. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz und ggf. entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:
bei Rücktritt nach Vertragsabschluss: 50 % des Honorars
Erfüllungsvoraussetzungen für den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen:
Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipments (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus)
Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung (z.B. Ordnungsamt)
Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse,
ungehinderter Zugang zu diesem Ort (bei Lieferung ungehinderte Anfahrt mit Transporter mit Anhänger)
ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes
Volljähriges Beaufsichtigungsperson sofern vom Auftraggeber gestellt.
Ausreichender Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht)
Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
Sollten Sie einen Defekt an unserem Gerät feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, so dass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen oder starkem Wind zu nutzen, hierbei ist sofort der Betrieb einzustellen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen und so wie bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden. Müssen wir die Geräte Reinigen oder Reparieren, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.
Haftung/Gewährleistung
Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten haftet der Mieter in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert.
Ebenso haftet er bei Unfällen so wie Personenschäden die sich in seinem Verantwortungsbereich (Mietdauer ab Lieferung) ergeben und stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen frei. Dem Mieter ist erklärt worden das nicht alle Hüpfburgen der DIN EN 14960 entsprechen, sondern nur z.B. der DN EN 71. Da es dem Mieter bekannt ist setzt er die Hüpfburg auf eigenes Risiko ein und haftet in vollem Maße.
Der Mieter versichert bei Vertragsabschluss, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Schadensfall sofort der Hüpfburgen Gärtner Brühl zu melden.
Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass unser Artikel von einer erwachsenen und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden. (Entfällt bei Buchung von Betreuungspersonal)
Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftraggebers zurückzuführen, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
Wetterrisiko
Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim Auftraggeber.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetzt nichts anders vorgesehen, Brühl
Allgemeine Bestimmungen
Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Mieter das Spielgerät/die Hüpfburg/ Eventmodul nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß, in völlig intaktem und trockenem (!) Zustand wieder zu verpacken und an die Hüpfburgen Gärtner Brühl zu übergeben. Bei unsachgemäßem Umgang können Schäden durch Schimmelbildung entstehen, die einen Schadensfall verursachen und die Kosten des Schadensfalles übernimmt der Mieter.Des Weiteren trägt der Mieter für die Dauer der Nichtnutzung des Spielgerätes (Zeit der Reparatur/Reinigung des Spielgerätes) den gesamten Ausfall der entgangenen Einnahmen seitens des Hüpfburgen Gärtner Brühl.
Lieferbedingungen
MwSt. nicht ausweisbar. (Kleinunternehmer)
Bei uns sind alle Tage gleich, egal ob Feiertag / Wochentag / Samstag / Sonntag.
Oder sie nutzen unser :
Wochenend Angebot für Selbstabholer : Wenn Sie Freitags abholen und Montags zurückbringen,
zahlen Sie nur einen Tagesmietpreis für das ganze Wochenende.
Bei jeder Lieferung wird pro Mietgerät eine Kaution von 100€ in Bar fällig, die dann bei Einhaltung der AGB´s
bei der Abholung zurückgegeben wird.